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Auswandern & Steuerwohnsitz verlegen

Eine Auslandsfirma ohne Wohnsitzwechsel löst selten das, was viele suchen. Wie der saubere Wegzug aus Deutschland funktioniert.

G4,9

Steuerwohnsitz vs. Firma

Deine persönliche Steuerpflicht hängt am Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt – nicht an deiner Firma. Erst der saubere Wegzug eröffnet die volle steuerliche Wirkung einer Auslandsstruktur.

Wegzug aus Deutschland

  • Wohnung abmelden, alle inländischen Wohnsitze auflösen
  • Lebensmittelpunkt nachweisbar ins Ausland verlegen
  • Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG bei Anteilen ≥ 1 % prüfen
  • Erweitert beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG) im Niedrigsteuerland beachten

Ankunft im Zielland

  • Aufenthaltstitel / Visa klären (Golden Visa, Self-Employment, etc.)
  • Lokalen Wohnsitz registrieren, Mietvertrag, Steuernummer
  • Krankenversicherung lokal oder international abschließen
  • Bank-Onboarding mit neuem Wohnsitznachweis

Checkliste

  • Zielland gewählt, 183-Tage-Plan steht
  • Wegzugsbesteuerung berechnet und ggf. gestundet
  • Immobilien / Beteiligungen in DE neu strukturiert
  • Versicherungen, Verträge, Bankkonten sortiert
  • Lebensmittelpunkt dokumentierbar (Mietvertrag, Verein, Schule, Arzt)

Wichtig

Der Wegzug ist endgültig zu denken. Halbe Wege („zweiter Wohnsitz") führen fast immer zurück in die deutsche Steuerpflicht.
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