Steuerwohnsitz vs. Firma
Deine persönliche Steuerpflicht hängt am Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt – nicht an deiner Firma. Erst der saubere Wegzug eröffnet die volle steuerliche Wirkung einer Auslandsstruktur.
Wegzug aus Deutschland
- Wohnung abmelden, alle inländischen Wohnsitze auflösen
- Lebensmittelpunkt nachweisbar ins Ausland verlegen
- Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG bei Anteilen ≥ 1 % prüfen
- Erweitert beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG) im Niedrigsteuerland beachten
Ankunft im Zielland
- Aufenthaltstitel / Visa klären (Golden Visa, Self-Employment, etc.)
- Lokalen Wohnsitz registrieren, Mietvertrag, Steuernummer
- Krankenversicherung lokal oder international abschließen
- Bank-Onboarding mit neuem Wohnsitznachweis
Checkliste
- Zielland gewählt, 183-Tage-Plan steht
- Wegzugsbesteuerung berechnet und ggf. gestundet
- Immobilien / Beteiligungen in DE neu strukturiert
- Versicherungen, Verträge, Bankkonten sortiert
- Lebensmittelpunkt dokumentierbar (Mietvertrag, Verein, Schule, Arzt)
Wichtig
Der Wegzug ist endgültig zu denken. Halbe Wege („zweiter Wohnsitz") führen fast immer zurück in die deutsche Steuerpflicht.